Mitgliedschaft

Home
Neues
Seminare A-Z
Existenzgründer
7 Gründerfehler
Ausbildung
Infos
Ausbildungsstätten
BG-Siegel
Daten & Termine
Historie
Kontakt/Impressum
Meisterschaften
Mitgliedschaft
Ehrencodex
Groomer-Flohmarkt
Links
Infografik
Vereinsinterna
Groomer im Ausland
Auf 1 Blick
Umfragen

Fakten rund um die Mitgliedschaft:

bulletDer BG e. V. ist der einzige Berufsverband und gleichzeitig der älteste Zusammenschluß von Hundefriseuren in Deutschland
bulletMitglieder profitieren vom sehr günstigen Jahresbeitrag ab dem 2. Mitgliedsjahr (zur Zeit 48 Euro/Jahr) und durch z. T. kostenlose Teilnahme an speziellen Seminaren
bulletKeine Kündigungsfrist, die Mitgliedschaft muß jährlich erneuert werden
bulletAusgebildete  "BWH" oder "PG", haben nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zwei Mal die Möglichkeit an mehrtägigen Aufbauseminaren kostenlos teilzunehmen.
bulletMitglieder werden bei der Vergabe von Seminarplätzen bevorzugt

 

 

Mitglied werden

 

können

 

bulletGroomer in Ausbildung
bulletGeprüfte/r Groomer/in (BG)
bulletBetriebswirt/in Hundepflege
bulletAdvanced Groomer
bulletProfessional Groomer
bulletExpert Groomer
bulletbereits tätige Groomer, die eine nachvollziehbare* Ausbildung absolviert haben oder die sich der BG-Prüfung unterziehen

 

Groomer, die zwar eine Ausbildung absolviert haben, aber nicht tätig sind, können nicht aufgenommen werden. Sind sie bereits Mitglied und die Tätigkeit wurde nicht aus Altersgründen aufgegeben, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mitglied zuletzt als Groomer tätig war. Familienangehörige, Freunde oder andere Bekannte können nicht Mitglied des Berufsverbandes werden, wenn sie nicht selber als Groomer tätig sind.

Einen Mitgliedsantrag schicken wir bereits tätigen Groomern gerne per Mail zu.

Leistungen, die der Berufsverband erbringt:

bulletKostenlose oder sehr kostengünstige Fortbildungen, Seminare, Workshops und Weiterbildungen.
bulletDurch die Anerkennung z. B. als Professional Groomer, Geprüfte Groomer oder Betriebswirtin Hundepflege wird es für Ihre Kunden ersichtlich, daß bei Ihnen eine qualitativ hochwertige Pflege angeboten wird.
bulletTreffen mit "Berufskollegen" zum Gedankenaustausch, zur Problembewältigung
bulletKostenlose Beratung bei der Saloneinrichtung
bulletHilfestellung bei Problemen im Berufsalltag
bulletKostenlose Schlichtungsstelle
bulletManagement-Seminare
bullet"Groomer News" kostenlos per Mail. Unsere Groomer News sind exklusiv für Mitglieder erhältlich.
bulletInformationsservice zu Schleifereien, Händlern usw.

Noch nicht tätige und nicht ausgebildete Mitgliedsanwärter erhalten eine Ausbildung zum Hundefriseur, danach sind sie dann "vollwertige" Mitglieder im Berufsverband. Über die aktuellen Konditionen informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
 

Unsere Satzung finden Sie hier (bitte klicken)

Was können wir für SIE persönlich tun? Helfen Sie uns mit Ihren Vorschlägen und Anregungen.

 

 

Mitglied bleiben

 

Für alle Mitglieder gilt es gleichermaßen: Wer seine Mitgliedschaft bis zum 31.12. nicht verlängert, ist "raus".

Das hat für alle Vorteile:

bullet

Mitglieder sparen sich das Einschreiben und die Einhaltung von Kündigungsfristen.

bullet

Wir sparen Verwaltungsaufwand und haben keine Karteileichen.

 

Für die Verlängerung gibt es zwei Möglichkeiten:

bullet

Per Dauerauftrag Ende Dezember (aber auch früher) den Beitrag für das kommende Jahr überweisen.

bullet

Schriftlich, per Mail oder Brief, bis zum 31.12. die Verlängerung der Mitgliedschaft erklären und den Beitrag dann spätestens Anfang Januar überweisen.

 

Besondere Regelungen für Neumitglieder

bullet

Wenn der Antrag auf Mitgliedschaft zusammen mit der Anmeldung zum Kurs abgegeben wird und der Kurs erst im Oktober beginnt, dann gilt das folgende Kalenderjahr als erstes Mitgliedsjahr.

 

Was ist, wenn man die Verlängerung vergessen hat?

bullet

Dann muß leider ein neuer Mitgliedsantrag gestellt werden. Die Aufnahmegebühr von 150 Euro wird für ehemaligen Mitgliedern auf 100 Euro reduziert.

 

* Im Punkt "nachvollziehbar" muß das potentielle Neumitglied schon mithelfen. Wir kennen nicht alle Anbieter von Ausbildungen, deshalb gibt es auf dem Mitgliedsantrag auch entsprechende Möglichkeiten, uns etwas dazu mitzuteilen. Wird aber z. B. der Punkt über die Dauer der Ausbildung nicht ausgefüllt und die Bescheinigung gibt dazu auch keinen Aufschluß, muß der Antrag abgelehnt werden. Unvollständige Anträge werden immer abgelehnt.

 

Home | Neues | Seminare A-Z | Existenzgründer | 7 Gründerfehler | Ausbildung | Infos | Ausbildungsstätten | BG-Siegel | Daten & Termine | Historie | Kontakt/Impressum | Meisterschaften | Mitgliedschaft | Ehrencodex | Groomer-Flohmarkt | Links | Infografik | Vereinsinterna | Groomer im Ausland | Auf 1 Blick | Umfragen

 Copyright: Berufsverband der Groomer (BG) e.V. 2004 -2023 Alle Rechte vorbehalten
Last updated: 13/7/2023